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Probearbeit: Rechte, Pflichten & Fallstricke für Unternehmen

Probearbeit kann sinnvoll sein – aber nur, wenn sie rechtlich sauber läuft. Sonst wird’s teuer.

Mal „kurz reinschnuppern“, bevor man sich für eine Einstellung entscheidet – klingt vernünftig. Viele Unternehmen setzen auf Probearbeit, um Bewerber*innen besser kennenzulernen. Doch: Sobald echte Arbeit geleistet wird, gelten rechtliche Regeln. Und genau da lauern viele Unsicherheiten. In diesem Artikel erfährst Du, was bei Probearbeit erlaubt ist, welche Formen es gibt – und wie Du rechtssicher und fair damit umgehst.

Was ist Probearbeit eigentlich?

Probearbeit bedeutet, dass eine Person im Unternehmen Aufgaben übernimmt, um sich selbst und das Unternehmen gegenseitig kennenzulernen. Es handelt sich um eine Art „Praxistest“ – noch vor einer festen Einstellung.

Aber: Auch Probearbeit kann ein Arbeitsverhältnis sein – mit allen rechtlichen Konsequenzen.

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Anna Schmidt +49 (0) 8224 54 00 866 a.schmidt@talentstark.de

Welche Formen der Probearbeit gibt es?

  • Unbezahltes Schnuppern: Zulässig nur, wenn es rein beobachtend ist – ohne wirtschaftlich verwertbare Arbeit
  • Bezahlte Probearbeit: Kurzfristige Beschäftigung mit Vertrag und Lohn
  • Praktikum: Muss klar geregelt und dem Ausbildungszweck dienlich sein

Wichtig: Sobald gearbeitet wird, muss die Person sozialversichert sein – sonst droht eine Scheinselbstständigkeit oder Schwarzarbeit.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Erlaubt: Beobachtung, kurze Einblicke, Mitarbeit unter Anleitung mit Vertrag und Vergütung.

Problematisch: Unbezahlte Arbeit ohne Vertrag, selbstständige Aufgaben ohne Einweisung, wirtschaftlich relevante Tätigkeiten ohne Anmeldung.

Illegal: „Echte“ Arbeitstage ohne Vertrag, Bezahlung oder Sozialversicherungspflicht – auch wenn nur für einen Tag.

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Wie Du rechtssichere Probearbeit gestaltest

  • Schließe einen schriftlichen Vertrag – auch bei kurzer Dauer
  • Bezahle fair – mindestens den Mindestlohn
  • Versichere die Person – auch für einen Tag
  • Dokumentiere Arbeitszeiten und Tätigkeiten
  • Stelle klar: Es ist Probearbeit, kein Praktikum und kein Arbeitsverhältnis mit Probezeit

Tipp: Formuliere Ziel & Dauer vorab – so wissen beide Seiten, worum es geht.

Fazit

Probearbeit kann ein hilfreiches Instrument im Recruiting sein – wenn sie klar geregelt und rechtssicher gestaltet ist. Wer sich hier auf „wird schon passen“ verlässt, geht ein hohes Risiko ein. Besser: fair, klar und transparent – das überzeugt am Ende auch die besseren Kandidat*innen.

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