Wissen Zurück zur Übersicht

Die Probezeit gilt als Testphase für beide Seiten – doch was passiert, wenn es nicht passt? Hier erfährst Du alles Wichtige zur Kündigung während der Probezeit.

26-03-2025

Kündigung in der Probezeit: Rechte, Fristen und worauf Arbeitgeber*innen achten müssen

Bild zu Kündigung in der Probezeit: Rechte, Fristen und worauf Arbeitgeber*innen achten müssen

Teilen & Folgen

Die Probezeit ist ein sensibles Thema im Arbeitsverhältnis. Sie dient beiden Seiten dazu, sich kennenzulernen – doch manchmal zeigt sich früh, dass eine Zusammenarbeit nicht funktioniert. Die Kündigung während der Probezeit scheint auf den ersten Blick unkompliziert, ist aber an klare rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft. Ob Fristen, Formvorschriften oder Besonderheiten bei Krankheit und Mutterschutz: In diesem Artikel erfährst Du als Arbeitgeber*in alles, was Du wissen musst, um eine Probezeitkündigung rechtssicher und fair umzusetzen.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist ein Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, der meist zwischen einem und sechs Monaten liegt. Sie ermöglicht es Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, sich kennenzulernen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen – vor allem in Bezug auf Kündigungen.

talentstark
  • 14 Tage kostenlos testen
  • Keine Kündigung notwendig
  • Keine Kreditkarte erforderlich
  • Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

    Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen – unabhängig davon, wer kündigt. Diese Frist kann im Arbeitsvertrag nicht unterschritten, aber verlängert werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beendigungsdatum beim Gegenüber eingegangen sein.

    Wichtig: Mündliche Kündigungen sind rechtlich unwirksam!

    Gilt der Kündigungsschutz in der Probezeit?

    Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und das Unternehmen mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt. In der Probezeit (also meist vor Ablauf der sechs Monate) ist eine Kündigung auch ohne Begründung zulässig – solange sie nicht gegen gesetzliche Verbote (z. B. Diskriminierung) verstößt.

    Wann ist eine Kündigung trotz Probezeit unzulässig?

    • Schwangerschaft: Eine Kündigung ist unzulässig, sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Das gilt auch in der Probezeit (§ 17 MuSchG).
    • Krankheit: Eine Kündigung während der Probezeit bei Krankheit ist grundsätzlich möglich, darf aber nicht willkürlich erfolgen.
    • Schwerbehinderung: In der Probezeit ist keine Zustimmung des Integrationsamts nötig – außer es liegt bereits ein anerkannter Status vor und die Kündigung erfolgt nach sechs Wochen Beschäftigung (§ 173 SGB IX).

    Mustertext für die Kündigung während der Probezeit

    Sehr geehrte*r [Name],

    hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit ordentlich und fristgerecht zum [Datum].

    Wir danken Ihnen für die bisherige Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Unterschrift]

    Hinweis: Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein und dem/der Mitarbeitenden rechtzeitig zugehen.

    talentstark
  • 14 Tage kostenlos testen
  • Keine Kündigung notwendig
  • Keine Kreditkarte erforderlich
  • Fazit

    Eine Kündigung in der Probezeit kann unangenehm sein – ist aber manchmal notwendig. Wichtig ist, dass sie rechtlich sauber erfolgt, transparent kommuniziert wird und auch die menschliche Komponente nicht zu kurz kommt. Wer respektvoll handelt und die gesetzlichen Vorgaben einhält, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Arbeitgebermarke.

    talentstark
    Anna Schmidt +49 (0) 8224 54 00 866 a.schmidt@talentstark.de

    Damit keine Frage mehr offen bleibt

    Informationen zu diesem Beitrag:

    Natürlich freuen wir uns, wenn unsere Inhalte und Erkenntnisse eine breitere Aufmerksamkeit finden und auch außerhalb unserer eigenen Plattform geteilt und diskutiert werden. Wenn du Inhalte von unserem Blog zitieren möchtest, bitten wir lediglich darum, dass du Talentstark als Quelle angibst. Eine korrekte Quellenangabe hilft nicht nur dabei, die Urheberschaft zu respektieren, sondern ermöglicht es auch interessierten Lesern, weitere Informationen direkt bei uns zu finden. Wir glauben fest an die Verbreitung von Wissen und Ideen und unterstützen den Austausch innerhalb der Community, solange die Quelle klar und deutlich angegeben wird.

    Disclaimer für Blog-Inhalte
    Bitte beachte, dass alle Inhalte auf diesem Blog mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden. Der Zweck dieses Blogs ist es, allgemeine Informationen und Einblicke zu teilen, die für die Leserschaft von Interesse sein könnten. Trotz unserer Bemühungen um Genauigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen können wir keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Inhalte geben. Die Informationen auf diesem Blog dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine professionelle Beratung dar. Entscheidungen, die aufgrund der Inhalte dieses Blogs getroffen werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Lesers. Wir empfehlen, bei spezifischen Anliegen oder Fragen stets professionellen Rat einzuholen. Wir behalten uns das Recht vor, Inhalte jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu entfernen. Des Weiteren können wir nicht für die Inhalte externer Links verantwortlich gemacht werden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. In keinem Fall haften wir für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieses Blogs oder der Unfähigkeit, den Blog zu nutzen, ergeben, selbst wenn wir über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Durch die Nutzung dieses Blogs erkennst du an, dass du die Bedingungen dieses Disclaimers verstanden hast und dich damit einverstanden erklärst. Wenn du mit den Bedingungen dieses Disclaimers nicht einverstanden bist, bitten wir dich, diesen Blog nicht zu nutzen. Wir danken dir für dein Verständnis und deine Unterstützung und hoffen, dass du die Inhalte unseres Blogs nützlich findest.

    Disclaimer – Keine Rechtsberatung Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine individuelle rechtliche Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwält*in kann dadurch nicht ersetzt werden. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Entscheidungen, die auf Grundlage der Inhalte dieses Beitrags getroffen werden.