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Krank zur Arbeit? Keine gute Idee – aber wie meldet man sich eigentlich korrekt krank? Hier erfährst Du, was Arbeitgeber*innen wissen sollten und was gesetzlich gilt.

26-03-2025

Krankmeldung richtig abgeben: Was gilt rechtlich und was ist erlaubt?

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Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat sich die Krankmeldung in Deutschland stark verändert. Trotzdem bestehen bei vielen Unternehmen Unsicherheiten: Reicht ein Anruf? Ist eine Mail zulässig? Und wann muss ein ärztliches Attest vorliegen? In diesem Beitrag erfährst Du als Arbeitgeber*in, welche Pflichten Mitarbeitende haben, wie Du den Ablauf optimal organisierst und was Du bei verspäteten oder unklaren Krankmeldungen tun kannst – rechtssicher, digital und praxisnah.

Was schreibt das Gesetz vor?

Laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist ein*e Arbeitnehmer*in verpflichtet, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank zu melden – idealerweise vor Arbeitsbeginn. Die Krankmeldung muss nicht schriftlich erfolgen, sondern kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich übermittelt werden. Wichtig ist, dass die Information rechtzeitig und eindeutig erfolgt.

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  • Krankschreibung ab dem ersten oder dritten Tag?

    Spätestens ab dem dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit muss ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorliegen – sofern der*die Arbeitgeber*in nichts anderes verlangt. Unternehmen dürfen auch schon ab dem ersten Tag eine AU fordern. Das sollte aber im Arbeits- oder Tarifvertrag oder per interner Richtlinie geregelt sein.

    Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    Seit Januar 2023 entfällt für gesetzlich Versicherte die Vorlage der AU-Bescheinigung in Papierform. Ärzt*innen übermitteln die eAU digital an die Krankenkasse. Arbeitgeber*innen rufen die AU-Daten dann über ein zertifiziertes System bei der Krankenkasse ab. Der*die Mitarbeitende muss den Arbeitgeber dennoch selbstständig und frühzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informieren – der Automatismus ersetzt keine Krankmeldung!

    Wenn die Krankmeldung zu spät oder gar nicht kommt

    Eine verspätete Krankmeldung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – von einer Abmahnung bis zur Kündigung bei Wiederholung. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird, auch wenn die eAU später automatisch eintrifft. Unternehmen sollten klare Richtlinien und Kommunikationswege intern festlegen und transparent kommunizieren.

    So organisierst Du Krankmeldungen effizient

    • Definiere klare Kommunikationskanäle (z. B. nur per Telefon oder über ein HR-Tool)
    • Lege schriftlich fest, ab wann ein Attest erforderlich ist
    • Schule Führungskräfte im Umgang mit Krankmeldungen und eAU-Prozessen
    • Beachte Datenschutz: Krankmeldungen dürfen nicht offen im Büro oder in Gruppenchats erscheinen
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  • Fazit

    Die Krankmeldung ist rechtlich klar geregelt – aber in der Praxis oft missverständlich. Mit der eAU wird der Prozess zwar digitaler, ersetzt aber nicht die Pflicht zur frühzeitigen Information durch den oder die Mitarbeitende*n. Unternehmen, die klare Regeln schaffen und kommunizieren, schützen sich vor Konflikten und fördern eine gesunde Unternehmenskultur.

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    Anna Schmidt +49 (0) 8224 54 00 866 a.schmidt@talentstark.de

    Damit keine Frage mehr offen bleibt

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