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Datenschutz im Recruiting: Was erlaubt ist – und was nicht

Wer Menschen einstellt, muss mit ihren Daten verantwortungsvoll umgehen. Datenschutz im Recruiting ist kein Bürokratie-Monster – sondern Vertrauenssache.

Vom Lebenslauf bis zur Gesprächsnotiz: Im Recruiting verarbeiten Unternehmen personenbezogene Daten – und damit gilt sofort die DSGVO. Viele kleine und mittlere Unternehmen sind dabei unsicher: Was darf ich speichern? Wie lange? Und was ist mit Tools wie E-Mail, Excel oder WhatsApp? Dieser Artikel bringt Klarheit. Verständlich, praxisnah und ohne Paragrafen-Dschungel – damit Du rechtssicher und vertrauenswürdig rekrutieren kannst.

Was zählt im Recruiting als personenbezogen?

Alle Informationen, die sich einer bestimmten Person zuordnen lassen, gelten als personenbezogene Daten – also:

  • Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum
  • Lebenslauf, Zeugnisse, Bewerbungsanschreiben
  • Gesprächsprotokolle, E-Mails, Beurteilungen

Sobald Du diese Daten verarbeitest, greift die DSGVO – egal, ob Du ein großes Unternehmen oder ein kleiner Betrieb bist.

talentstark
Anna Schmidt +49 (0) 8224 54 00 866 a.schmidt@talentstark.de

Was Unternehmen im Recruiting dürfen

✔️ Bewerbungsdaten speichern

Du darfst Daten speichern, solange sie für den Auswahlprozess nötig sind – aber nicht länger. Als Faustregel gelten 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens.

✔️ Weitergabe im Team – mit Zweckbindung

Bewerbungen dürfen intern weitergeleitet werden – aber nur an Personen, die wirklich am Auswahlprozess beteiligt sind. Kein „CC an alle“.

✔️ Zustimmung für Talentpool einholen

Wenn Du eine gute Bewerbung für spätere Stellen behalten willst, brauchst Du eine aktive Einwilligung – keine stillschweigende Annahme.

Was Du besser nicht tun solltest

❌ Bewerbungen per WhatsApp oder Instagram annehmen

Diese Kanäle sind nicht datenschutzkonform. Besser: Bewerbungstools oder datensichere E-Mail-Adressen mit klarer Datenschutzerklärung.

❌ Bewerbungen unverschlüsselt speichern oder versenden

PDFs auf dem Desktop oder als Anhang ohne Schutz? Bitte nicht. Nutze Systeme mit Zugriffskontrolle oder Passwortschutz.

❌ Persönliche Bewertungen ohne rechtliche Grundlage speichern

„Hat arrogant gewirkt“ in einer Notiz ohne Kontext? Schwierig. Subjektive Aussagen gehören nicht ungefiltert in Akten.

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So machst Du Dein Recruiting datenschutzsicher

  • Veröffentliche eine Datenschutzerklärung für Bewerber*innen – z. B. auf der Karriereseite
  • Nutze eine Recruiting-Lösung mit integriertem Datenschutz
  • Halte die Speicherdauer kurz – und lösche konsequent nach Abschluss
  • Hol Dir für Talentpools immer <strongeine freiwillige Einwilligung ein
  • Schule intern alle Beteiligten für einen sicheren Umgang mit Bewerbungsdaten

Mit talentstark kannst Du Bewerbungen DSGVO-konform managen – mit automatischer Löschfrist, Einwilligungsfunktion und sicherer Kommunikation.

Fazit

Datenschutz im Recruiting ist kein optionales Thema – sondern Pflicht. Aber keine Sorge: Mit klaren Prozessen, gesunden Menschenverstand und den richtigen Tools bist Du auf der sicheren Seite. Wer sauber mit Bewerbungsdaten umgeht, schützt nicht nur sich selbst – sondern zeigt auch Respekt vor den Menschen, die sich bewerben.

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Damit keine Frage mehr offen bleibt