Gehaltsangabe in Stellenanzeigen: Was ist Pflicht – und was bringt’s wirklich?
Immer mehr Bewerber*innen fordern sie – und viele Unternehmen vermeiden sie: die Gehaltsangabe in der Stellenanzeige.
„Gehalt nach Vereinbarung“ – dieser Satz steht noch immer in vielen Stellenanzeigen. Doch das kommt nicht gut an. Transparenz wird im Recruiting zunehmend gefordert, und gleichzeitig herrscht Unsicherheit: Müssen wir das Gehalt wirklich nennen? Was passiert, wenn wir es weglassen – oder zu viel verraten? In diesem Artikel erfährst Du, ob Gehaltsangaben verpflichtend sind, wie Du rechtlich sicher formulierst – und warum Offenheit beim Gehalt heute mehr Chancen als Risiken bietet.
In Deutschland besteht keine allgemeine rechtliche Pflicht, das Gehalt in Stellenanzeigen anzugeben. Unternehmen können also grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie den Lohn offen kommunizieren – oder nicht.
Eine Ausnahme könnte das geplante EU-Gesetz zur Entgelttransparenz bringen: Künftig könnten Arbeitgeber verpflichtet werden, das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne offenzulegen. Ein genauer Umsetzungszeitpunkt steht jedoch noch aus.
Anna Schmidt
+49 (0) 8224 54 00 866
a.schmidt@talentstark.de
Was spricht für eine Gehaltsangabe?
Transparenz: Du wirkst ehrlich, klar und modern
Effizienz: Weniger unpassende Bewerbungen
Wertschätzung: Du sparst Kandidat*innen Zeit und zeigst Respekt
Wettbewerbsvorteil: Viele Mitbewerber geben noch nichts an
Studien zeigen: Gehaltsangaben erhöhen die Klickrate um bis zu 30 % – gerade bei Berufseinsteiger*innen, jungen Fachkräften und Frauen.
Was spricht dagegen – und wie gehst Du damit um?
Angst vor Vergleich mit bestehenden Gehältern: → Definiere interne Gehaltsbänder und kommuniziere sie aktiv
Unsicherheit bei flexiblen Einstiegsleveln: → Gib eine Spanne oder „ab…“ an
Fokus auf andere Werte: → Kein Widerspruch! Du kannst Gehalt UND Entwicklungschancen benennen
Wichtig: Wenn Du kein Gehalt angibst, brauchst Du ein verdammt gutes Warum – und sehr überzeugende Alternativen.
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Gib Einstiegshöhe an: „ab 42.000 € brutto / Jahr – je nach Erfahrung“
Sprich Benefits konkret an: Zusatzleistungen, Boni, Weiterbildung etc.
Stimme Gehaltsangabe mit interner Bandbreite ab – keine Einzelaktionen
Gehaltsangaben sind kein Risiko – wenn Du sie strategisch und fair einsetzt.
Fazit
Gehaltsangaben in Stellenanzeigen sind (noch) keine Pflicht – aber eine Chance. Wer hier offen kommuniziert, gewinnt an Glaubwürdigkeit, Sichtbarkeit und Attraktivität. Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte ist Klarheit oft der entscheidende Unterschied. Also: Trau Dich. Es lohnt sich.
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